"Ein schönes Lächeln muss nicht teuer sein."
Gesetzlich versichert
Gesetzlich versichert
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung hängt vom individuellen Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung ab. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch ordnen wir mit Hilfe des sogenannten KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) den vorliegenden Befund in unterschiedliche Schweregrade ein:
Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Liegen Schweregrade 3 bis 5 bei unseren PatientInnen vor, bezuschussen die Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Diese wird meist bis zum 18. Lebensjahr finanziert.
Liegen bei Erwachsenen ausgeprägte Kieferfehlstellungen vor, so dass eine kieferchirurgische Operation zur Korrektur des Bisses notwendig ist, wird die Therapie auch im Erwachsenenalter von den Krankenkassen gezahlt.
Bei Grad 1 und 2 werden die Zahlungen leider nicht von den Kassen übernommen, da die Behandlungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie werden aber häufig von privaten Zusatzversicherungen beglichen.
Hier finden Sie eine ausführliche Tabelle verschiedener Versicherungen: Waizmanntabelle.
AKTUELLE INFORMATIONEN AUFGRUND DER GEPLANTEN REFORM DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG:
Aufgrund der aktuellen Gesetzesentwürfe und der geplanten Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist davon auszugehen, dass bestimmte kieferorthopädische Leistungen und Zahnfehlstellungen (KIG Schweregrad 3) künftig deutlich eingeschränkter oder teilweise gar nicht mehr übernommen werden.
Daher ist unsere Empfehlung, bereits vor dem ersten Beratungstermin beim Kieferorthopäden eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Ansonsten kann der Bereich Kieferorthopädie häufig nicht mehr als Baustein einer Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden.
Private Zusatzleistungen
Die Leistungen der Krankenkassen stellen grundsätzlich eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Grundversorgung dar. Nach heutigem Stand der Wissenschaft gehören aus medizinischer Sicht einige weitere private Zusatzleistungen zu einer modernen kieferorthopädischen Therapie dazu.
Wir möchten auch unseren gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten eine moderne und zeitgemäße Therapie ermöglichen – das heißt für Sie: eine digitale, kürzere und angenehmere Behandlung.
Die möglichen privaten Zusatzleistungen erklären wir Ihnen zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ausführlich. Uns ist es wichtig, dass sie über sämtliche Kosten aufgeklärt sind, bevor wir mit der Therapie beginnen. Eine Ratenzahlung gewähren wir Ihnen gerne, um finanzielle Belastungen für Sie gering zu halten.
Privat versichert
Privat versichert
Nach einer umfangreichen Analyse der erstellten Unterlagen schreiben wir einen umfassenden und individuellen Behandlungsplan. Hier ist die geplante kieferorthopädische Therapie mit den entsprechenden Kosten zusammengefasst.
Wir empfehlen diesen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen. So erhalten Sie bereits vor Behandlungsbeginn eine Zusage über den Erstattungsumfang der geplanten kieferorthopädischen Leistungen. Denn der Umfang der Erstattung ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass private Versicherungen häufiger versuchen, einzelne Abrechnungspositionen nur in Teilen oder gar nicht zu erstatten – auch wenn Sie Ihnen zustehen. Sollten Sie Fragen zu einer Rechnung oder zu einem Schreiben der Versicherung haben, zögern Sie bitte in keinem Fall unsere Abrechnungsgesellschaft oder uns direkt zu kontaktieren. Häufig reicht schon eine klare kieferorthopädische Stellungnahme gegenüber der privaten Versicherung, um Erstattungsprobleme/ -Fragen zu Ihren Gunsten zu klären.
Steuern sparen
Nach § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) ist es möglich, sogenannte außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Unter diesen Punkt fallen auch Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Wird der sogenannte Freibetrag überschritten, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Genauere Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.
Wir freuen uns auf Sie!
Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Beratungstermin für eine individuelle Einschätzung.